Senator Entertainment AG erzielt Freigabe in bedeutendem Anfechtungsstreit

16.11.2007

Berlin, 16. November 2007– Senator Entertainment AG (General Standard, ISIN DE000A0BVUC6/ DE000 A0E95E 4, Symbol: SMN1/SMN3)

Das Kammergericht Berlin hat im Freigabeverfahren um die Wirksamkeit der Sachkapitalerhöhung in Höhe von EUR 6.200.000 zu Gunsten der Senator Entertainment AG entschieden. Damit ist der Bestand dieser Sachkapitalerhöhung endgültig gesichert. Die Kapitalmaßnahme war von der großen Mehrheit der Senator-Aktionäre auf der Hauptversammlung am 23. November 2004 beschlossen und nachfolgend bestätigt worden. Durch diese letztinstanzliche Entscheidung steht nun fest, dass die Erhebung der Anfechtungsklagen der Wirksamkeit der bereits erfolgten Eintragung der Sachkapitalerhöhung ins Handelsregister nicht entgegensteht.

Mit dem Urteilsspruch steht die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft fortan weitgehend fest. Damit ist es Senator möglich, eine solidere finanzielle Basis in Verhandlungen mit Geschäftspartnern vorzuweisen. Bei der finanziellen Strukturierung von Medienprojekten bietet das Unternehmen hierdurch ein gesteigertes Maß an Verlässlichkeit. Das Gefährdungspotenzial der noch anhängigen Anfechtungsklagen wurde zudem signifikant verringert, da mit der aktuellen Entscheidung der wichtigste Angriffspunkt gegen die Gesellschaft vor Gericht keine Wirkung mehr zeigt.

Einen weiteren positiven Effekt des Beschlusses bildet die Tatsache, dass zukünftig die finanziellen Belastungen für die juristische Abwehr der Klagen reduziert werden können.

Die Aktien der Senator Entertainment AG aus der Sachkapitalerhöhung werden von der Gerichtsentscheidung profitieren, da sie nun von der Rechtsunsicherheit ihres wirksamen Bestehens befreit und somit unbelastet handelbar sind.

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Hillermann Consulting
Herrn Christian Hillermann
Investor Relations für die Senator Entertainment AG
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